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Torsten Stark

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7. Risikohinweise

Wir weisen (potenzielle) Auftraggeber darauf hin, dass aufgrund der Komplexität vieler Aufgabenstellung, der im Vorfeld üblicherweise nicht vorhersehbaren Ergebnisse von zu erteilenden Aufträgen und des bisweilen sehr großen Investitionsvolumens ein ganz erhebliches Kostenrisiko zulasten eines Auftraggebers entstehen kann. Aufgrund des seit einiger Zeit weltwirtschaftlich sehr angespannten Marktumfeldes, sind die Risiken für Unternehmen und Unternehmer deutlich gestiegen. Von einer zuverlässig planbaren Zukunft kann und darf niemand ausgehen! Jederzeit können sich politische, währungspolitische, gesetzliche, ordnungs- & haftungsrechtliche, finanzielle und eine Vielzahl weiterer Indikatoren massiv ändern. Dies kann dazu führen, dass geplante Vorhaben schlechtesten falls gar nicht mehr, zumindest jedoch nicht mehr sinnvoll, durchgeführt werden können. In der Folge könnten alle schon getätigten und/oder noch zu tätigenden Investitionen verloren gehen. Auftraggebern muss im Rahmen der eigenen Ideen- und/oder Entscheidungsfindung bzw. der Ideen- und/oder Entscheidungsumsetzung sehr klar sein, dass unternehmerische Entscheidungen latent immer erhebliche Risiken in sich bergen. Diese Risiken können im Einzelfall sogar existenzielle Auswirkungen haben und zu totalen Vermögensverlusten führen. Generell birgt jede Investition latent das Risiko, dass ein Totalverlust eintreten könnte, die Investitionskosten nicht wieder hereinkommen, oder die Investition nicht die prognostizierte Rendite erbringt. Wenn ein Unternehmer / Auftraggeber nicht über angemessene und ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügt, bei deren Totalverlust nicht auch die eigene wirtschaftliche Existenz vernichtet werden könnte und/oder der Unternehmer nicht sehr sicher ist, dass er tatsächlich die rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, familiären und sonstigen denkbaren Auswirkungen seines Handelns überblickt und für sich zuverlässig einschätzen kann, so sollte er in jedem Fall überaus gründlich prüfen, ob er tatsächlich mit seinem Vorhaben fortschreiten sollte. Torsten Stark rät jedem Unternehmer/Auftraggeber ausdrücklich AB, jedwedes finanzielle Risiko, einschließlich des Abschlusses eines Vertrages mit Torsten Stark und der Geschäftsidee an sich, einzugehen, wenn dem Unternehmer/Auftraggeber die volle Tragweite und die möglichen Auswirkungen seines Handels nicht vollkommen bewusst sind und er nicht sowohl finanziell, als auch mental in der Lage ist, derartige Risiken einzugehen. Torsten Stark weist ausdrücklich darauf hin, dass es NICHT Gegenstand eines Vertrages mit Torsten Stark ist, die persönliche, unternehmerische, fachliche, mentale Eignung eines Auftraggebers in Hinblick auf die zu betrachtende Geschäftsidee zu beurteilen. Alle für eine Zusammenarbeit mit und/oder die Beauftragung von Torsten Stark relevanten Unterlagen (Honorarübersicht, Geschäftsgrundsätze etc. etc.) liegen in den Geschäftsräumen der Torsten Stark für jeden Besucher jederzeit sichtbar aus. Torsten Stark wird einem Auftraggeber auf Wunsch die für Vertragsverhältnisse derzeit gültige Honorarübersicht, die Geschäftsgrundsätze, die Honorarordnung, die Grundsätze für die Berechnung der Honorare und die Anwendungsbereiche, Regelsätze und Grundvergütungen vorlegen und erläutern. Bei Investitionsbeträgen in Millionenhöhe ergeben sich mögliche Gesamtkosten in durchaus (höherem) sechsstelligem Volumen an betriebswirtschaftlichen und außerhalb eines Vertrages mit Torsten Stark auf Seiten des Auftraggebers etwa anfallender oder bereits angefallener Vorbereitungs-, Planungs-, Rechtsanwalts-, Notar-, Gründungs-, Absicherungs- und Genehmigungskosten. Ggf. könnten namhafte Vermittlungshonorare in Prozenthöhe des geplanten Investitionsvorhabens an externe und vom (potenziellen) Auftraggeber selbst beauftragte Finanzierungsvermittler anfallen. Sollte ein mit Torsten Stark geschlossener Vertrag aus Gründen die ein Auftraggeber zu vertreten hat beendet werden, entstehen dem Auftraggeber aus diesem Vertrag erhebliche –nicht rückzahlbare- Kosten. Die Höhe der Kosten beläuft sich –je nach Zeitpunkt der vom AG zu vertretenden Beendigung- auf ein zumindest fünfstelliges Volumen und kann, gegen Ende der Auftragsbearbeitung durch Torsten Stark, sogar die volle Honorarhöhe erreichen. Die geleisteten Zahlungen sind im Falle der Leistungserbringung durch Torsten Stark, mit Ausnahme der nicht abdingbaren gesetzlichen Schutzvorschriften in keinem Fall rückzahlbar. Sollte ein Auftraggeber einen auf den Vertragsgegenstand bezogenen Abschluss einer Versicherung wünschen, so ist dies als Anhang zu einem abzuschließenden Vertrag schriftlich zu vereinbaren. Die Kosten einer solchen Versicherung werden dem Auftraggeber neben den vereinbarten Honoraren berechnet und sind von ihm als Vorschuss zusätzlich zu bezahlen.